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21.03.2024

Bezahlkarte und Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber: CSU-Fraktion begrüßt Einführung

Ab heute startet der Freistaat in ausgewählten Landkreisen die Ausgabe der Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Zusätzlich können seit kurzem, nach der gesetzlichen Klarstellung Asylsuchenden sowohl Aufgaben innerhalb ihrer Unterkunft als auch Tätigkeiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern verpflichtend zugewiesen werden. Per Dringlichkeitsantrag fordert die CSU-Fraktion im Landtag die Bundesregierung auf ihre Blockadehaltung für eine Grundlage zur bundesweiten Einführung der Bezahlkarte aufzugeben. Beim Thema gemeinnützige Arbeit für Asylbewerber soll die Staatsregierung zusammen mit den Kommunen, alle vorhandenen Potenziale nutzen und von den rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen.



Klaus Holetschek, CSU-Fraktionsvorsitzender:
„Die Einführung der Bezahlkarte steht für Humanität und Ordnung in der Asylpolitik. Mit der Bezahlkarte senken wir Zuzugsanreize und bekämpfen Schlepperkriminalität. Es können nur noch Waren in Geschäften des täglichen Gebrauchs gekauft werden. Das soziale Schutzniveau wird nicht angetastet. Finanzielle Transaktionen in die Herkunftsländer der Asylbewerber werden verhindert und effektiv Pull-Faktoren für illegale Migration gesenkt. Bayern handelt schneller und konsequenter als andere Länder. Klar ist aber: Die Zeit der Worte und vertaner Chancen auf Migrationsgipfeln ist vorbei. Die Berliner Ampel muss endlich eine echte Asylwende schaffen, die die Zuwanderung steuert und begrenzt. Dazu bedarf es wirksamer Maßnahmen wie den Abschluss von deutlich mehr Rückführungsabkommen und die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten.“

Holger Dremel,
innenpolitischer Sprecher CSU-Fraktion:
„Ja zum Schutz für politisch Verfolgte, aber wir erwarten dafür auch, dass sie sich in unsere Gesellschaft aktiv einbringen. Der Freistaat Bayern hat die Bedeutung von Arbeitsleistung für die gesellschaftliche Akzeptanz schon lange erkannt und wird daher in Zukunft die Gesetzesänderung nutzen, um Arbeitsgelegenheiten, vor allem bei kommunalen und gemeinnützigen Trägern, konsequent auszubauen und zu besetzen.“

Der Dringlichkeitsantrag wird heute im Plenum verabschiedet.