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02.12.2020

Polizeiaufgabengesetz: Regierungsfraktionen verständigen sich auf Änderungen

Sicherheit durch Prävention – Konsens zum Polizeiaufgabengesetz: Basierend auf den Vorschlägen der eingesetzten Expertenkommission – und wie im Koalitionsvertrag vereinbart – haben sich die Landtagsfraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN gemeinsam auf Änderungen im Polizeiaufgabengesetz (PAG) verständigt.



Diese Änderungen werden vom Bayerischen Innenministerium im Änderungsgesetz zum PAG gebündelt in den Landtag eingebracht und dort im Februar 2021 in erster Lesung behandelt. Das Änderungsgesetz zum PAG soll dann nach der Behandlung in den Ausschüssen und der zweiten Lesung voraussichtlich Mitte kommenden Jahres in Kraft treten.

Ziel ist es, das Gesetz an die Bedürfnisse moderner Polizeiarbeit anzupassen, für mehr Transparenz zu sorgen und Missverständnisse auszuräumen.

Konkret umgesetzt wird das unter anderem durch:

  • klare Definition der „konkreten Gefahr“ im Gesetz und Abgrenzung von der „drohenden Gefahr“
  • weniger Befugnisse bei drohender Gefahr
  • klarere Regelungen und Richtervorbehalte bei DNA-Analysen
  • reduzierte Höchstdauer des richterlich angeordneten Gewahrsams
  • besserer Rechtsschutz für Betroffene eines präventiven Gewahrsams
  • strenge Anforderungen der Nutzung von Body-Cam-Aufnahmen in Wohnungen
  • Rechtsbeschwerde-Möglichkeit zum Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG)

Dazu CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer: „Für die Sicherheit der Menschen in Bayern braucht unsere Polizei wirksame Befugnisse auf der Höhe der Zeit. Das ist und bleibt unser Grundsatz bei der Ausgestaltung des Polizeiaufgabengesetzes. Gleichzeitig wollen wir mögliche Bedenken ausräumen, Anregungen aus der Anwendungspraxis aufnehmen und vor allem die Richtervorbehalte klar und transparent regeln.“

Dazu FREIE WÄHLER-Fraktionschef Florian Streibl: „Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, haben wir das PAG evaluiert und viele Verbesserungen aufgenommen, die letztlich der Sicherheit der Menschen in Bayern dienen. Besonders wichtig ist der Richtervorbehalt, der im Gesetz eindeutig geregelt ist, sowie die klare Definition und Trennung der ‚konkreten Gefahr‘ von der ‚drohenden Gefahr‘.“

Dazu Innenminister Joachim Herrmann (CSU): „Mit der Novelle werden nicht nur die Anregungen der PAG-Kommission umgesetzt, sondern wir stärken auch Rechte der Bürgerinnen und Bürger: beispielsweise wird bei Gewahrsam mit richterlicher Entscheidung von Amts wegen ein Rechtsanwalt bestellt, die maximale Dauer des Gewahrsams wird verkürzt und neue Richtervorbehalte bei DNA-Untersuchungen werden eingeführt. Gleichzeitig bleibt die effektive Gefahrenabwehr durch unsere Polizei und damit das hohe Schutzniveau für die bayerische Bevölkerung unser oberstes Ziel.“