Interkollegialer Ärzteaustausch, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist - das wird künftig durch eine gemeinsam eingebrachte Gesetzesänderung der Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN und FDP möglich sein. Konkret soll dafür das Gesundheitsdienstgesetz (GDG) entsprechend geändert und ergänzt werden. Ärzte dürfen damit künftig bei ärztlichem Verdacht auf sexualisierte, physische oder psychische Gewalt gegen Minderjährige dies im Austausch mit Kollegen offenlegen und Maßnahmen zum Schutz des Kindes gemeinsam abstimmen. Bisher war dieser Ärzteaustausch aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht unzulässig und laut Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt. Unberührt davon bleibt die Meldepflicht des Arztes gegenüber dem Jugendamt.
Dazu Bernhard Seidenath, gesundheitspolitischer Sprecher der CSU-Fraktion:
„Jedes Kind hat das Recht auf eine gesunde, gewaltfreie und glückliche Kindheit. Wir ermöglichen es künftig Medizinerinnen und Medizinern, sich bei einem Verdacht auf Misshandlung oder Missbrauch mit vorbehandelnden Ärzten zu beraten und so sichere Diagnosen zu stellen. Damit schieben wir auch dem sogenannten Ärzte-Hopping einen Riegel vor. Bisher wechseln gewalttätige Eltern häufig den Kinderarzt, damit die Häufung von Verletzungen ihrer Kinder nicht auffällt. Das ging bislang, weil es Ärzten ohne Erlaubnis der Sorgeberechtigten untersagt war, sich für ihre Diagnose im Zweifelsfall mit einem behandelnden Fachkollegen auszutauschen. Der Kinderschutz wird gegenüber dem Datenschutz gestärkt: Das Sicherheitsnetz für unsere Kinder und Jugendlichen wird noch engmaschiger und reißfester.“
Dazu Thomas Huber, sozialpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion:
„Kinderschutz ist wichtiger als Datenschutz! Deswegen ist es wichtig, dass unsere Ärztinnen und Ärzte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung von ihrer Schweigepflicht entbunden werden, damit diese sich untereinander zu Verdachtsfällen austauschen können! Datenschutz kann und darf nicht zum Täterschutz werden!“