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11.08.2024

Organspende: CSU-Fraktion für geeignete Änderung des Transplantationsgesetzes

Aktuell warten in Deutschland rund 8.400 Menschen auf ein Spenderorgan, in Bayern sind es um die 1.200. Derzeit gilt in Deutschland die erweiterte Zustimmungslösung. Das bedeutet: Eine Organ- und Gewebespende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organ- oder Gewebespender zu Lebzeiten etwa durch einen Organspendeausweis oder auch in der Patientenverfügung selbst eingewilligt hat oder, falls sein Wille nicht feststellbar war, seine Angehörigen zugestimmt haben. Das seit März diesen Jahres eingeführte digitale Organspenderegister kennen laut einer INSA-Umfrage nur 38 Prozent der Deutschen und mehr als jeder Zweite hat kein Interesse, seine Bereitschaft an einer Organspende zu dokumentieren. Damit der ´Tod auf der Warteliste´ nicht mehr länger traurige Realität bleibt fordert die CSU-Fraktion eine Änderung des Transplantationsgesetzes, die endlich geeignet ist, die Transplantationszahlen zu steigern.

Dazu der CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek:

„Ich habe mich schon als Gesundheitsminister klar positioniert: Bei einer erweiterten Widerspruchslösung wäre Organspende dann der Normalfall und nicht mehr der Sonderfall bei ausdrücklicher Zustimmung. Unsere Bundesratsinitiative ebnet dazu den Weg. Wichtig ist, dass wir begleitend weiter mit Kampagnen die Menschen aufklären und informieren. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen am besten selbst eine Entscheidung treffen, das nimmt dann auch viel Last von den Schultern der nahen Angehörigen.“


Der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion Bernhard Seidenath betont:

„Durch eine Transplantation können viele schwerkranke Menschen überleben und sogar wieder ein Leben in weitgehender Normalität führen. Leider gibt es aber zu wenig Spenderorgane. Der Tod auf der Warteliste ist deshalb traurige Realität. Selbst befasse ich mich nun seit mehr als 27 Jahren mit der Frage, wie die Zahl der Spenderorgane und die Bereitschaft zur Organspende gesteigert werden kann. Wir haben dabei in den letzten Jahrzehnten alles in den Blick genommen: wir haben Transplantationsbeauftragte in den Krankenhäusern eingeführt, organisatorische Änderungen in den Kliniken vorgeschlagen, um Hürden für Organentnahmen abzubauen, wir treiben die Forschung an der Xenotransplantation ebenso voran wie die an „non-heart-beating donors“. Bisher hat dies den Tod auf der Warteliste aber leider nicht eindämmen können. Fakt ist deshalb: In unserem Land sterben Menschen, die nicht sterben müssten. Deshalb müssen wir einfach den nächsten Schritt gehen: von der Erweiterten Zustimmungslösung zur Erweiterten Widerspruchslösung. Bei Lichte besehen ist dies nur ein ganz kleiner Schritt, da die Transplantations-Koordinatoren die Gespräche mit den Angehörigen genauso wie bisher führen. Der einzige Unterschied ist eher ein psychologischer: bisher dürfen Organe nicht entnommen werden, es sei denn, die Angehörigen stimmen zu. Im Falle einer Erweiterten Widerspruchslösung dürfen Organe entnommen werden, es sei denn, die Angehörigen widersprechen. Die Entscheidung, die getroffen werden muss, bleibt also exakt dieselbe. Nur die Herangehensweise ist für die Organspende viel positiver. Mit einer Erweiterten Widerspruchslösung würde der Gesetzgeber also dokumentieren, dass er Organspende für eine gute Sache hält, was in dieser emotionalen Ausnahmesituation ein psychologisch wichtiger Hinweis ist. Wir sind deshalb für eine solche Gesetzesänderung. Unabhängig davon bleibt es wichtig, sich schon zu Lebzeiten Gedanken über seine Organspendebereitschaft zu machen, eine Entscheidung zu treffen und diese auch zu dokumentieren – in einem Organspendeausweis oder auch im neuen digitalen Organspende-Register. So werden die Angehörigen in einer furchtbaren Situation, die sich niemand wünscht, entlastet. Unser Appell lautet deshalb: Machen Sie mit! Denn Organspende schenkt Leben – vielleicht einmal Ihr eigenes!“