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06.11.2025 | Stefanie Starke | München/Landkreis Passau/Landkreis Freyung-Grafenau

Verbesserung der Förderung für die Kommunen beim Ganztagsausbau

MdL Heisl und MdL Meyer informieren zu Ausweitung des Förderprogramms

„Der Ganztagsausbau treibt die Kommunen um – klar, es ist auch eine Mammutaufgabe“, weiß MdL Josef Heisl um die Herausforderungen für die Kommunen im Zuge des Rechtsanspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027.

Foto (Abgeordnetenbüro Passau): (v. l.) MdL Josef Heisl und MdL Stefan Meyer.
Zwischenzeitlich habe man jedoch bereits viel erreicht und die Kommunen schaffen kontinuierlich neue Plätze. Der Freistaat Bayern steht den Kommunen dabei als starker und zuverlässiger Partner zu Seite. „Schon jetzt besuchen rund 60 Prozent der Grundschulkindermein Angebot am Nachmittag. Mit dem Landesförderprogramm wurden seit September 2023 bayernweit über 28.000 Plätze auf den Weg gebracht“, gibt MdL Heisl in seiner Funktion als Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie, aus einem aktuellen Schreiben bekannt. Der Ministerrat stellt nun weitere Verbesserungen der Förderung in Aussicht, um den quantitativen und qualitativen Ausbau nochmals anzukurbeln. „Die Ausstattungsförderung wird nun auch für bestehende Ganztagsplätze ausgeweitet. Neu ist auch die Förderung des Erwerbs von Grundstücken und Kommunen haben künftig die Wahl, ob sie die Grundförderung plus Platzpauschale oder die neue budgetierte „Booster-Förderung“ (70 Prozent Bundesmittel, 30 Prozent Eigenanteil) in Anspruch nehmen wollen“, gibt MdL Heisl weiter Einblick.
„Mit den Neuerungen sollen Kommunen noch besser beim notwendigen Ausbau der Ganztagsangebote im Sinne der bayerischen Familien unterstützt werden“, betont MdL Stefan Meyer. Die Förderung erfolgt dabei nur so lange, als hierfür Bundesmittel zur Verfügung stehen.
 
Die notwendigen Abstimmungen zur Anpassung der Förderrichtlinie werden derzeit umgesetzt. Sie treten jedoch erst in Kraft, wenn abschließend der Bund sein Einvernehmen erteilt hat. Ziel ist das Inkrafttreten der überarbeiteten Förderrichtlinie noch im Jahr 2025.