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30.07.2026 | Stefanie Starke/CSU-Landtagsfraktion | München/Niederbayern

„Wir geben deutlich mehr Geld ins System“

MdL Heisl und MdL Toso zur frisch verabschiedeten Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG)

„Es gibt mehr Geld für Bayerns Kitas. Das war das große Anliegen der Träger und dem sind wir mit der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes nun nachgekommen“, fasst MdL Josef Heisl die frisch verabschiedete Reform des BayKiBiG zusammen. 

Foto (Abgeordnetenbüro Passau): MdL Roswitha Toso und MdL Josef Heisl im Bayerischen Landtag in München, nach der Verabschiedung der Reform des BayKiBiG.
Der Bayerische Landtag hat die umfassende Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes beschlossen. Die gesetzliche Neuordnung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die finanzielle Stärkung der Kindertagesbetreuung hat jedoch bereits 2026 begonnen: Schon in diesem Jahr hat der Freistaat die staatliche Betriebskostenförderung um 280 Millionen Euro erhöht. Bis zum Endausbau 2029 steigt die Förderung gegenüber dem Ausgangsjahr 2025 um rund 25 Prozent beziehungsweise knapp 800 Millionen Euro jährlich. Bis 2030 fließen damit knapp drei Milliarden Euro zusätzlich in die Kindertagesbetreuung.
 
Gemeinsam mit MdL Roswitha Toso, seiner Landtagskollegin im Sozialausschuss des Bayerischen Landtags, ist es dem CSU-Stimmkreisabgeordneten ein Anliegen, die Ausführungen des überarbeiteten BayKiBiG nochmals zu erläutern. „Wichtig ist, dass die bayerischen Familien weiter auf eine verlässliche und pädagogisch hochwertige Betreuung in den Einrichtungen bauen können“, betont dabei auch die FW-Landtagsabgeordnete Roswitha Toso. Gute Betreuung für Kinder sei keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis konkreter Politik. So gehe der Freistaat Bayern mit dem neuen Gesetz einen großen Schritt nach vorne: „Nach rund 20 Jahren war es notwendig, die Finanzierung der Kindertagesbetreuung grundlegend weiterzuentwickeln. Personal-, Sach- und Betriebskosten sind erheblich gestiegen, gleichzeitig ist das Fördersystem durch zahlreiche Einzelprogramme und gesonderte Antragsverfahren immer komplizierter geworden. Mit der Reform erhöhen wir den staatlichen Förderanteil deutlich, verstetigen bislang befristete Leistungen und bauen Bürokratie massiv ab“, so Toso. 
 
Kern der Reform bilden die deutliche Erhöhung des Qualitätsbonus und die Einführung einer gesetzlichen Teamkräftepauschale. Damit werden nichtpädagogische Kräfte in Verwaltung, Hauswirtschaft und Assistenz dauerhaft gefördert und das pädagogische Personal entlastet. Kleine Einrichtungen erhalten für die ersten 50 Plätze eine erhöhte Sockelpauschale. Auch Landkindergärten profitieren künftig vom Qualitätsbonus und von der Teamkräftepauschale.
 
Wichtig für Eltern: Diese könnten sich in Bayern auf eine pädagogisch hochwertige und gut finanzierte Kita-Betreuung verlassen. Die Elternvertretung wird gestärkt, staatliche Leistungen werden für Eltern transparenter und die zentralen Förderinstrumente im Jahr 2030 evaluiert. Zudem ist nun ausdrücklich gesetzlich abgesichert, dass die rund 471 Millionen Euro aus dem bisherigen Elternbeitragszuschuss vollständig im Qualitätsbonus erhalten bleiben. „Wir geben jetzt deutlich mehr Geld in das System, womit auch höheren Elternbeiträgen die Grundlage genommen ist“, wird MdL Heisl deutlich. So ist im Gesetz ausdrücklich festgehalten: Die Mittel aus dem Elternbeitragszuschuss fließen vollständig und direkt in die Kitaförderung. Kein Euro geht verloren. Und: Träger sind künftig verpflichtet, Eltern offen darüber zu informieren, welche staatlichen Leistungen in die Betreuung einfließen – dies geht auf einen Änderungsantrag, den MdL Josef Heisl zusammen mit der Jungen Gruppe der CSU im Landtag eingebracht hat. „Aus der Neuordnung ergeben sich keine automatischen Mehrkosten für Eltern um 100 Euro, wie mancherorts fälschlicherweise behauptet. Die Beiträge werden vor Ort auf Grundlage der gesamten Einnahmen und Kosten kalkuliert. Den erheblich gestiegenen Personal- und Betriebskosten stehen durch die Reform deutlich höhere staatliche Fördermittel gegenüber. Sie können notwendige Anpassungen zwar nicht überall vollständig vermeiden, aber spürbar abmildern. Ohne die zusätzlichen Mittel des Freistaats würden mögliche Beitragserhöhungen künftig deutlich höher ausfallen. Sollte aber jemand die BayKiBiG-Reform selbst als Grund für eine Erhöhung der Elternbeiträge nennen, entspricht das nicht der Realität“, betont MdL Heisl und macht in diesem Zusammenhang nochmals deutlich: „Mit der Umstrukturierung des Familiengeldes standen wir vor der schwierigen Wahl, dieses in eine Einmalzahlung an Familien umzuwandeln – was einem Kinderstartgeld entsprochen hätte – oder die Mittel direkt in das System zu Gunsten einer hochwertigen Betreuung fließen zu lassen. Wir haben uns für Letzteres entschieden. Wichtig ist: Es geht kein Geld verloren, sondern es wird vielmehr zielgerichtet eingesetzt.“ 

Caritas sichert zu: „Elternbeiträge sollen stabil bleiben“
 
Dies konnte zuletzt auch Stefan Seiderer, Bischöflich Beauftragter für die Caritas und Vorstand des Caritasverbandes für die Diözese Passau e. V., in einem Gespräch mit dem CSU-Landtagsabgeordneten bestätigen. So tritt der Caritasverband für die Diözese Passau derzeit für rund 114 Kindertageseinrichtungen im Bistumsgebiets als Träger auf. „Die Elternbeiträge sollen auch ab 2027 stabil bleiben. Wir gehen davon aus, dass die 100 Euro, die weiter in das System fließen, übernommen werden können und so keine weiteren Erhöhungen vorgenommen werden müssen“, spricht Seiderer gegenüber MdL Heisl für die Caritas-geführten Kindergärten in der Region. „Vor Verabschiedung des Gesetzes war für uns schlicht nicht ersichtlich wohin die Reise geht, daher waren wir mit unseren Aussagen sehr zurückhaltend. Zwischenzeitlich zeichnen sich erste Tendenzen für die Haushaltsplanungen ab. Wir sind dankbar für diese Reform“, so der Caritas-Vorstand. Rückläufige Kinderzahlen in Kombination mit steigenden Unterhalts- und Personalkosten hatten die Finanzierung der Kindertageseinrichtung zuletzt an ihre Grenzen gebracht – die Reform hat hier nun deutlich nachgebessert.
Die finanzielle Stärkung wird nicht erst mit dem gesetzlichen Inkrafttreten 2027 beginnen. Bereits 2026 wurden 280 Millionen Euro zusätzlich in das System gegeben. Deshalb müsse das Jahr 2027 mit dem Ausgangsjahr 2025 verglichen werden. „Wer nur auf 2026 und 2027 blickt, lässt den ersten Reformschritt außer Betracht. Wir kürzen nicht, sondern investieren dauerhaft deutlich mehr“, erklärt auch MdL Toso. „Mit dieser Reform investieren wir nicht nur in Gebäude und Fördergelder – wir investieren in die Zukunft unserer Kinder“, betont MdL Toso. „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht – jetzt liegt der Ball in den Händen der Träger“, so MdL Heisl abschließend. 
 
Weitere Informationen zur neuen Kita-Förderung finden sich unter https://www.stmas.bayern.de/aktuelle-meldungen/baykibig-erklaerfilm.php