Aktuelles

Zur Übersicht | Drucken

14.11.2024 | Stefanie Starke | München/Stadt Passau/Landkreis Passau

Bayerische Landesstiftung unterstützt Projekte in Stadt und Landkreis Passau in Höhe von 38.800 Euro

CSU-Abgeordnete Heisl und Meyer begrüßen Förderung – Mehrwert für Region

Die Bayerische Landesstiftung unterstützt Sanie-rungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Bauwerken in ganz Bayern – insgesamt fünf der geförderten Maßnahmen, allesamt von privaten Antragstellern übermittelt, liegen in den Stimmkreisen der beiden CSU-Landtagsabgeordneten Josef Heisl und Stefan Meyer.

Foto (Abgeordnetenbüro): (v. l.) MdL Stefan Meyer und MdL Josef Heisl.
So wird in der Stadt Passau die Fassadensanierung eines Anwesens am Residenzplatz mit 3.000 Euro bezuschusst. Die weiteren Maßnahmen liegen über den Landkreis Passau ver-teilt: In Aicha vorm Wald wird die Dach- und Fassadensanierung eines Anwesens mit 2.500 Euro gefördert, einem Antragsteller aus Ruhstorf a. d. Rott wurden 10.400 Euro für eine Ge-samtsanierung bewilligt. Weitere Gelder fließen in die Marktgemeinde Untergriesbach: 3.200 Euro für die Instandsetzung eines Anwesens und insgesamt 19.700 Euro in eine Ge-samtsanierung.
„Allen Objekten wird nach Einschätzung der Landesstiftung eine regionale ortsbildprägende Bedeutung beigemessen“, erklärt MdL Stefan Meyer und freut sich gemeinsam mit seinem Landtagskollegen Josef Heisl über die Zuschüsse aus dem Topf der Bayerischen Lan-desstiftung. Die Abgeordneten wollen Eigentümer auch für die Zukunft ermutigen, sich um eine Antragsstellung für Fördermittel bei der Landesstiftung zu bemühen: „Gerade bei der Sanierung historisch bedeutender Bauten kann ein solcher Zuschuss sehr wertvoll sein – nicht nur für den jeweiligen Antragsteller, sondern auch im Sinne der Region“, so MdL Heisl.
 
Die Bayerische Landesstiftung besteht seit 1972 und fördert jährlich hunderte Maßnahmen in ganz Bayern. Dabei bedient das Förderspektrum ein breites Feld an Projekten – von Bauprojekten im sozialen Bereich, über die Instandsetzung von bedeutenden Bau- und Kunstdenkmälern sowie private Maßnahmen von regionaler Bedeutung.