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29.01.2024 | Stefanie Starke | Stadt Passau/Landkreis Passau/Landkreis Freyung-Grafenau.

Landesförderprogramm für den Ganztagsausbau

MdL Heisl informiert Entscheidungsträger zum Ganztagsausbau an Grundschulen

„Der Ganztag kommt und daher müssen wir uns schon heute damit auseinandersetzen, wie eine Umsetzung aussehen kann“, betont MdL Josef Heisl. Als Mitglied im Sozialausschuss des Bayerischen Landtags ist es ihm ein Anliegen, die Entscheidungsträger in seinem Stimmkreis rechtzeitig ins Boot zu holen, um sich auf die neue Ausrichtung entsprechend einstellen und eine Bedarfsplanung in die Wege leiten zu können.

Foto (privat): (v. l.) MdL Josef Heisl mit Staatsministerin Ulrike Scharf.
„Die zuständige Staatsministerin Ulrike Scharf hat das Thema zur Chefsache gemacht“, freut sich MdL Heisl. So hat er zuletzt ein Schreiben zum sogenannten „Landesförderprogramm Ganztag“ aus dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in seinem Stimmkreis weitergegeben. Darin wird der Ausbau der Ganztagsbetreuung von Staatsministerin Ulrike Scharf als „[…] wirtschafts-, familien- und integrationspolitisch eine der wichtigsten Aufgaben der kommenden Jahre“, beschrieben. 
 
„Bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Schuljahr 2026/2027 ist es nicht mehr lang und umfangreiche Baumaßnahmen für die dringend benötigten Kapazitäten brauchen ihre Zeit“, schildert die Staatsministerin die Dringlichkeit.
 
Dabei geht sie auf die Rechtsgrundlagen, den Bedarf sowie Umfänge des Rechtsanspruches ein. „Der Bedarf hat uns im Koalitionsvertrag zur Zielvereinbarung veranlasst, bis zu 130.000 neue Ganztagsplätze für Kinder im Grundschulalter zu schaffen“, so MdL Josef Heisl zu den Hintergründen. Der Betreuungsanspruch bestehe ab 2026 dann an fünf Tagen in der Woche für bis zu acht Stunden am Tag und gilt auch in den Ferien. „Ab 2026 geht es mit der ersten Klasse in der Grundschule los. Dann kommt Jahr für Jahr eine Jahrgangsstufe hinzu“, so Heisl weiter.
 
 
„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung kann sowohl in einer Tageseinrichtung (z.B. Hort), als auch in Angeboten unter Schulaufsicht (z.B. Ganztagsschule) erfüllt werden. Deshalb sind bei der Planung beide Systeme aufeinander abzustimmen“, schreibt Ulrike Scharf weiter. 
 
„Da sich die Bedarfe je nach Region unterscheiden, kann und muss jede Kommune für sich die entsprechenden Angebote vor Ort wählen und abstimmen“, so Heisl weiter – wohlwissend, dass dies ein hohes Maß an Planung und Koordination verlange. Auch, weil es bereits eine Vielzahl von bestehenden Angeboten gäbe. 
Derzeit suche man gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und den Kommunalen Spitzenverbänden nach Lösungen, wie die bestehenden Angebote des Werkzeugkastens fit für den Rechtsanspruch gemacht werden können. 
Der Freistaat garantiert für jeden Ganztagsplatz, den die Kommunen bis 2029 schaffen, finanzielle Unterstützung bei den Investitionskosten.